Mehr Barrierefreiheit im Netz

03.07.25 | 28.06.25 | Mehr Barrierefreiheit im Netz

Barrierefreie Homepage

Eine barrierefreie Website ist für jeden zugänglich, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. 

Ab dem 28. Juni 2025 ist die Umsetzung barrierefreier Websites für viele Unternehmen verpflichtend.
Welche Unternehmen vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen sind, beschreibt die Kanzlei WBS.LEGAL auf ihrer Homepage (Link unten).



Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache

Eine barrierefreie Website mit Gebärdensprache-Unterstützung sollte Informationen für hörgeschädigte und gehörlose Menschen zugänglich machen. Dazu gehören Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) sowie von Texten in leichter Sprache. Umsetzung siehe Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV):

§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache

Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:

1. Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
2. Hinweise zur Navigation,
3. eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
4. Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html


"Kommunaler Gebärdensprach-Avatar-Baukasten"
https://www.gebaerdensprach-avatar.de

Lösungen für Begriffe in Gebärdensprache:
Sign Time GmbH
https://simax.media/lookapp/


Assistenzsoftware zur Anpassung des Web

Für mehr digitale Barrierefreiheit kann ein Software-Assist die Zugänglichkeit für eine Homepage verbessern.

Assistenzsoftware Eye-Able
Eye-Able® ist eine Software, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten.
Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden von einem externen Server geladen.

Lösung Assistenzsoftware zur Anpassung des Web:
Web Inclusion GmbH
https://eye-able.com/de


Grundsätzliches (nicht nur für die Barrierefreiheit)

  • Alternativtext: alle Bilder sollten einen Alt-Text bekommen. 
  • Meta-Tags: Alle Seiten sollten eine Beschreibungen zu Seitentiteln bzw. Seitenbeschreibungstexte bekommen. 
  • Bei verlinkten Bildern wird im Alternativtext auf die Verlinkung hingewiesen.

SH | Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites | §1 Abwägungsverfahren

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-BfWebVSHV1P1

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